CDU-Kreistagsfraktion Osnabrück

Umweltausschuss kritisiert fragliche Fördermethode

Fracking-Verbot im Landkreis gefordert

gc Osnabrück. Gegen die umstrittene Gasfördermethode Fracking hat sich der Landkreis-Ausschuss für Umwelt und Energie in seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen. Den Antrag dazu hatte die Gruppe CDU/FDP/UWG als Reaktion auf mögliche Erdgasförderungen mit dieser Technologie in Bissendorf und Bad Laer eingebracht.
„Wir wollen deutlich machen, dass wir uns solidarisch mit den Gemeinden erklären“, sagte Thomas Uhlen (CDU).
Der Energiekonzern Exxon Mobil hatte 2010 in den beiden Kommunen Probebohrungen durchgeführt. Ein beauftragtes Unternehmen hatte an diesen Standorten dem Erdreich Steinkerne entnommen. Wissenschaftler sollten dann erkunden, ob die Erdschichten Erdgas führen. Denn der Rohstoff steckt in den Poren des Gesteins. Ergebnisse der Probebohrungen hat Exxon Mobil bisher nicht veröffentlicht.
In den beiden Gemeinden ist die Sorge groß, dass bei einer möglichen Förderung die kritisierte Methode eingesetzt wird. Beim Fracking werden spezielle Flüssigkeiten unter hohem Druck durch zementierte Stahlrohre bis zu 4000 Meter tief in die Erde gepumpt, um so Risse im porösen Gestein zu erzeugen und so das dort enthaltene Gas abzuleiten. Die Folgen für das Grundwasser seien unkalkulierbar, erklärte die CDU/FDP/UWG-Gruppe.
Ihrer Erklärung hat die Gruppe einen sechsteiligen Katalog mit Forderungen angeschlossen. Unter anderem treten CDU, FDP und UWG dafür ein, dass der Landkreis Osnabrück gemeinsam mit den betroffenen Kommunen in Niedersachsen darauf hinwirke, dass im Bergrecht das Verbot des Frackings in sensiblen Gebieten verankert werde. Dass die „heutige Frac-Technologie“ irgendwo im Landkreis überhaupt zum Einsatz komme, lehnt die Gruppe rundheraus ab.
Die Gruppe SPD/UWG und die Fraktion der Grünen hatten im Prinzip keine Einwände, sondern nur redaktionelle Änderungswünsche. So ließ Florian Zimmeck von den Grünen einen Abschnitt einflechten: „Den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger muss Rechnung getragen werden, und der Einsatz von Risikotechnologien ist daher abzulehnen.“
Kreisrat Winfried Wilkens erinnerte daran, dass der Landkreis nicht der einzige Akteur sei, der in diesem Fall über das Wohl und Wehe entscheide. „Die Zuständigkeit liegt bei der Bergbehörde.“ Die Kollegen der Kreisverwaltung, die beteiligt seien, müssten entsprechende Spielregeln einhalten.