CDU-Kreistagsfraktion Osnabrück

FFH-Gebiete: Beteiligungsfrist aufgehoben

Waldbauern im Teuto brauchen nicht zu widersprechen

Das Unterschutzstellungsverfahren für FFH-Gebiete wird verlängert. Der Landkreis hebt das Ende der Beteiligungsfrist für Teutoburger Wald/Kleiner Berg, bisher vorgesehen für den 5. Januar 2018, bis auf Weiteres auf.

Der Landkreis hatte Mitte November das Verfahren zur Unterschutzstellung von Teilen des Teutoburger Waldes und des Kleinen Berges eingeleitet. Zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist eine Beteiligungsmöglichkeit für Betroffene und Träger öffentlicher Belange bis zum 5. Januar bestimmt worden. Der Landkreis entschied nun, das Ende der Beteiligungsfrist im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens aufzuheben.

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist festgelegt worden, dass ein maßgeblicher Erlass zur Unterschutzstellung von FFH-Gebieten im Wald überprüft werden soll. Im Dezember haben verschiedene Gespräche im niedersächsischen Umweltministerium jedoch bis heute keine endgültige Klärung zum Umgang mit dem sogenannten Unterschutzstellungserlass ergeben. Die Folge ist nun, die Entscheidung des Landkreises das Ende der Beteiligungsfrist aufzuheben, um das Prüfergebnis der Landesregierung abzuwarten. Diese Vorgehensweise wurde auch von der Kreispolitik begrüßt.

Sofern die Vorgaben aus Hannover zu maßgeblichen Änderungen führen, wird das Verfahren abgebrochen und auf Basis der neuen Erkenntnisse neu eröffnet. Falls es zu keinen relevanten Änderungen kommen sollte, werden die Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, rechtzeitig und ortsüblich das Ende des Auslegungs- und Beteiligungszeitraums bekannt machen.

„Eingriff ins Eigentum“

Die in der Waldschutzgenossenschaft (WSG) Osnabrück-Süd zusammengeschlossenen Waldbauern zeigten sich bei ihrer jüngsten Mitgliederversammlung in Bad Iburg erleichtert, dass die neue Landesregierung den Waldbauern mit dem Koalitionsvertrag entgegenkommen will. Der Vorsitzende der CDU/FDP/CDW-Gruppe im Kreistag, Martin Bäumer, hatte für die anstehenden Arbeiten an den FFH-Gebieten im Landkreis daraufhin ein Moratorium gefordert. Die Waldbauern hatten eine Entschärfung der geplanten Naturschutzregeln gefordert, weil nach ihrer Lesart des Erlasses auf einer Fläche von einem Hektar Wald sechs sogenannte „Habitatbäume“ stehen bleiben sollten, bis sie am Lebensende zusammenkrachen. Auch dann sei die Abfuhr und Nutzung des Holzes den Waldbesitzern nicht erlaubt. Insgesamt befürchteten die Waldbesitzer durch den geplanten Erlass einen Eingriff auf 25 bis 40 Prozent ihrer Flächen. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass SPD und CDU gemeinsam „mit den betroffenen Landkreisen sowie den forstlichen Fach- und Interessenverbänden den Sicherungserlass ,Unterschutzstellung von Natura-2000-Gebieten im Wald‘ auf die Notwendigkeit und Geeignetheit prüfen und nach Möglichkeit anpassen“ sollen. Johannes Meyer zum Alten Borgloh freute sich am Montag über die Entscheidung des Landkreises: „Es wäre für uns Waldbesitzer ein Wahnsinnsaufwand gewesen, unsere Widersprüche noch rechtzeitig einzureichen.“ Die Waldbesitzer seien froh, dass in Hannover „Vernunft eingekehrt“ sei. Meyer zum Alten Borgloh: „Wir müssen jetzt sehen, dass wir eine gemeinsame Lösung hinkriegen.“

„Hohe Strafzahlungen an die EU drohen“

Für den Fraktionschef der Grünen im Kreistag, Rainer Kavermann, ist es besonders wichtig, dass „eine Verzögerung zur Ausweisungder FFH-Flächen unbedingt vermieden wird“. Er mahnte: „Falls wir die Gebietsauweisungen nicht vornehmen, drohen uns hohe Strafzahlungen an die EU.“

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