Fragen und Antworten zum Thema Gewässerrandstreifen
Warum will die CDU keinen Randstreifen mit 5 Metern Breite an Gewässern?
Die CDU ist für einen ökologisch sinnvollen Randstreifen an Gewässern. Dieser kann auch eine Breite von fünf Metern und mehr haben. Die CDU ist nicht gegen 5-Meter-Randstreifen. Wir wollen einen 5-Meter-Streifen, Stück für Stück in jeder Stadt und Gemeinde als „Biodiversitätsstreifen“.
Aber die CDU hat doch für einen Meter gestimmt, oder?
Der Streit dreht sich um 2 Fragen:
1. Gehört dieser Abstand von fünf Metern, um allgemein etwas für Insekten und andere Tiere sowie die Gewässerqualität zu tun, in die Verordnung (FFH – Verordnung), welche in einigen Bereichen den Schutz bestimmter Tiere und Pflanzen regelt?
Nein. Die EU hat damit eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die aber eben nur für diesen bestimmten Schutzzweck dient. Ein Verbot, Pflanzenschutzmittel, die sogar im Biolandbau erlaubt sind, auszubringen, obwohl diese keine Beeinträchtigung das Schutzgutes darstellen, greift unnötig in die Rechte der Grundstückseigentümer ein. Zufällige Stichproben haben ergeben, dass der ganz überwiegende Teil der Landwirte die gesetzlichen Vorgaben einhält. Schwarze Schafe werden durch Kontrollen ermittelt und geeignete Maßnahmen ergriffen. Das Umweltministerium hält die Vorgehensweise, welche der Kreistag mit überwältigender Mehrheit im Bereich der Lese beschlossen hat, für „gut nachvollziehbar“. In die Verordnung gehört nur, was den Erhaltungszustand der betroffenen Pflanzen bzw. Tiere sichert und verbessert. Versteckmöglichkeiten im Gewässerrandbereich für Vögel sind begrüßenswert - haben aber unmittelbar nichts mit einer bestimmten seltenen Fischart zu tun.
2. Wenn wir als Landkreis aus ökologischen Gründen mehr machen als gesetzlich erforderlich, wer bezahlt das?
Fünf statt einem Meter hört sich nicht viel an. Alleine im Bereich der FFH - Verordnungen geht es um über 40 Fußballfelder. Auf diesen wird derzeit Landwirtschaft betrieben. Wenn man gesellschaftlich beschließt, dort zukünftig Gewässergrünstreifen zu errichten, ist das gut vertretbar. Die CDU meint aber: Dann muss man den Eigentümern die Flächen abkaufen oder mit Ihnen Vertragsnaturschutz machen. Umweltschutz als enteignungsgleicher Eingriff ist zu entschädigen. Das hat nichts mit Lobbyarbeit für Landwirte zu tun. Man stelle sich einmal vor, im eigenen Hausgarten würde plötzlich vorgeschrieben, ein Teil des eigenen Gartens müsse ab sofort für Wildkräuter, tote Bäume etc. zur Verfügung gestellt werden. Oder die Hecke zum Nachbarn müsse zwingend durch eine Weißdornhecke ersetzt werden, da diese ökologisch wertvoller sei. Es muss offen und transparent und unter Berücksichtigung anderer Belange diskutiert werden, welche Summen aus Steuerzahlerkosten für diesen Bereich ausgegeben werden.
Was hat der Kreistag mit CDU Stimmen beschlossen?
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept vorzulegen, um im ganzen Landkreis Osnabrück Stück für Stück „Biodiversitätsstreifen“ anzulegen. Hierfür sollen Ausgleichsgelder, welche vorhanden sind, verwendet werden.
Was will die SPD?
Die SPD will in die Verordnungen ein komplettes Düngeverbot auf fünf Metern. Noch in diesem Jahr hat sie dieses an der Else für nicht erforderlich gehalten. Das würde bedeuten: Neues Auslegungsverfahren, gewaltiger Verwaltungsaufwand durch Stellungnahmen, Abwägungen etc. Abgeschlossene Verfahren müssten “von vorn beginnen“. Mindestens ein Jahr gäbe es im Bereich der FFH-Gebiete, um die es geht, überhaupt keinen Schutz. Die CDU sagt: Schutz so schnell wie möglich. Im Rahmen des Konzeptes zum Biodiversitätsstreifen kann das Verbot der Düngung problemlos mit aufgenommen werden. Landwirte haben ohnehin kein Interesse Flächen zu düngen, die ihnen nicht gehören. Teile der SPD haben sich zudem klar gegen jegliche Entschädigung der Eigentümer ausgesprochen- diese müssten das hinnehmen.
Was wollen die Grünen?
Die Verfahrensverzögerung durch eine Düngeregelung in der Verordnung lehnen auch die Grünen ab. Sie wollen aber erst die Verordnung mit fünf Metern erlassen und dann im Detail darüber sprechen, ob und wie eine Entschädigung aussieht. Dieses war mit der CDU nicht zu machen. Wir wollen Umweltschutz mit den Menschen, nicht gegen sie. Das würde ebenso wie bei der SPD bedeuten, dass im Artland etwas anderes gilt als an der Else.
Hat die CDU-Kreistagsfraktion etwas anderes beschlossen als der Landrat vor der Landratswahl gesagt hat? Da war doch am Ende von fünf Metern die Rede?
Nein. Die Kreistagsfraktion hat 1:1 das beschlossen, was der Landrat zusammen mit dem SPD(!)-Dezernenten als Vorlage vorgeschlagen hat. Die genannten fünf Meter werden Teil des Konzeptes sein.
Verrät die CDU nicht die Landwirte? Was wenn ein Landwirt nicht mitmachen will?
Niemand wird im Rahmen des Konzeptes gezwungen. Das Konzept muss so attraktiv sein, dass es sich wirtschaftlich für den Landwirt lohnt. Das ist in anderen Landkreisen auch gelungen. Wer nicht mit machen will, darf das Schutzgut der FFH-Gebiete trotzdem nicht negativ beeinträchtigen. Die gesetzlichen Vorgaben für den Abstand von Pflanzenschutzmitteln gelten für jedes Mittel, teilweise mit 20 Metern Abstand. Dank des Methodenwechsels (Kontrollen) werden Verstöße eher bzw. überhaupt erkannt.