CDU-Kreistagsfraktion Osnabrück fordert
Die unklare Finanzierungssituation der Tagesbildungsstätten im Landkreis Osnabrück erfordert dringenden Handlungsbedarf.
Kinder und Jugendliche, die sonderpädagogische Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung benötigen, können ihre Schulpflicht in Regelschulen, Förderschulen und auch durch den Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte erfüllen. Diese Einrichtungen sind jedoch keine Schulen im rechtlichen Sinne und unterliegen einer speziellen Finanzierung. Um die Beschulung im Schuljahr 2024/2025 aber weiterhin sicherzustellen, hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport nun den Beschluss gefasst, den betroffenen Schülern den Restbetrag als freiwillige Leistung bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu zahlen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 330.000 €. „Wir appellieren an das Land Niedersachsen, die Finanzierung der Tagesbildungsstätten ab 2025 endlich sicherzustellen“, betont Christoph Ruthemeyer (CDU). „Die derzeitige Situation, in der die Kommunen finanziell für das Land einspringen müssen, ist nicht länger hinnehmbar, denn das Land ist für die schulische Bildung originär verantwortlich".