CDU-Kreistagsfraktion Osnabrück

CDU-Kreistagsfraktion fordert Aufklärung

zur Trennung von Amt und Wahlkampf

Die CDU-Kreistagsfraktion Osnabrück hat eine umfangreiche Anfrage an Landrätin Anna Kebschull gerichtet. Hintergrund sind mehrere Beiträge auf ihren nach bisherigen Angaben privaten Social-Media-Kanälen sowie die Frage, ob bei deren Erstellung oder Veröffentlichung eine hinreichende Trennung zwischen der Amtsführung als Landrätin und dem laufenden Wahlkampf eingehalten wurde.

„Gerade in Wahlkampfzeiten müssen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass öffentliche Ämter und öffentliche Ressourcen strikt von parteipolitischen oder persönlichen Wahlkampfaktivitäten getrennt werden. Diese Trennung ist ein wesentlicher Bestandteil des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebots“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Johannes Koop.

Im Mittelpunkt der Anfrage steht unter anderem ein Video zum Thema LoRaWAN, das über die privaten Social-Media-Accounts der Landrätin veröffentlicht wurde. Darin tritt unter anderem der Geschäftsführer der Onnecto auf, eines Unternehmens mit öffentlicher Beteiligung. Die CDU-Fraktion möchte deshalb unter anderem wissen, in welcher Funktion die Beteiligten gehandelt haben, ob Mitarbeitende des Landkreises an der Erstellung des Videos beteiligt waren, ob hierfür öffentliche Ressourcen eingesetzt wurden und wie eine klare Trennung zwischen Verwaltungshandeln und Wahlkampf sichergestellt wird.

Darüber hinaus fragt die Fraktion nach möglichen personellen Überschneidungen zwischen der Kreisverwaltung und dem Wahlkampfteam der Landrätin sowie nach den allgemeinen Vorgaben für Führungskräfte kommunaler Beteiligungsgesellschaften, wenn diese in Wahlkampfzusammenhängen auftreten.

„Unsere Fragen dienen nicht der Vorverurteilung, sondern der Transparenz. Gerade weil die Landrätin zugleich Amtsinhaberin und Kandidatin ist, gelten besonders hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit ihres Handelns“, so der Fraktionsvorsitzende Johannes Koop weiter.

Die CDU verweist in diesem Zusammenhang auch auf die öffentliche Diskussion in der Stadt Melle. Dort wurde die Einhaltung des Neutralitätsgebots im kommunalen Bereich intensiv thematisiert und verdeutlicht, wie sensibel die Trennung zwischen amtlicher Tätigkeit und Wahlkampf beurteilt wird. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion müssen dieselben Maßstäbe selbstverständlich auch für den Landkreis Osnabrück gelten. Es darf weder der Eindruck entstehen noch tatsächlich der Fall sein, dass öffentliche Ressourcen, Beschäftigte oder kommunale Beteiligungsunternehmen zur Unterstützung eines Wahlkampfes eingesetzt werden.

Mit ihrer Anfrage bittet die CDU-Kreistagsfraktion die Landrätin um eine zeitnahe Beantwortung der aufgeworfenen Fragen und um eine umfassende Darstellung der bestehenden Regelungen und internen Abläufe. Ziel sei es, mögliche Zweifel auszuräumen und das Vertrauen in die politische Neutralität der Kreisverwaltung zu stärken.