Erhöhung der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten
Die unterschiedlich zu bewertenden Fallsituationen und die Tatsache, dass sich im Jahr 2023 insgesamt 413 ausreisepflichtige Personen im Landkreis Osnabrück aufhielten und davon 6 Personen abgeschoben werden konnten, stellen eine herausfordernde Situation für den Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen dar.
Aus diesem Grund fordert die CDU-Kreistagsfraktion die Heranziehung von Asylbewerbern zur gemeinnützigen Arbeit gemäß § 5 AsylbLG. Deshalb fordern wir:
1. Erstellung eines Konzeptes durch die Kreisverwaltung zur Erhöhung der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im nicht mehr schulpflichtigen Alter!
2. Schaffung eigener Arbeitsgelegenheiten des Landkreises Osnabrück für den betreffenden Personenkreis!
3. Regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss über die Anzahl der zu gemeinnütziger Arbeit herangezogenen Asylbewerber sowie allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu berichten.
Der Umstand, dass im Jahr 2023 nur 2 und im darauffolgenden Jahr 2024 nur 3 Personen herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeit im Landkreis Osnabrück zu verrichten, ist nicht hinnehmbar und muss dringen verbessert werden.