Diskussion im Finanzausschuss vertagt – Bei allen anderen Etatkorrekturen aber große Einigkeit
ra Osnabrück. Eine Anschubfinanzierung von einer Million Euro für den Betrieb und die Finanzierung von Kinderkrippen im Landkreis Osnabrück wird es in diesem Jahr wohl noch nicht geben. Der Finanzausschuss des Kreises hat die Diskussion und Entscheidung über einen entsprechenden Antrag der SPD/UWG-Gruppe vertagt.
Auslöser sind Bedenken der CDU/FDP/UWG-Gruppe. Demnach sollen zunächst Daten erfasst werden über die Standards in den bereits bestehenden Kinderkrippen: beispielsweise die Öffnungszeiten, die personelle Ausstattung und die Elternbeiträge, die sich zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Außerdem sollen zunächst verbindliche vertragliche Grundlagen für Zahlungen des Kreises an die Kommunen formuliert werden. Ähnliche Vorschläge hatte auch die SPD/UWG-Gruppe in ihrem eigenen Antrag gemacht.
Am heutigen Mittwoch ist die künftige Finanzierung von Kinderkrippen auch noch einmal Thema einer Gruppen-Sitzung. Gruppensprecher Rainer Spiering (SPD) billigt der CDU/FDP/ UWG-Gruppe zu, die Voraussetzungen für eine Anschubfinanzierung durch die Kreisverwaltung prüfen zu lassen. Im Kooperationsvertrag zwischen den beiden Gruppen im Kreistag sei vereinbart worden, Anträge zurückzustellen, wenn eine von beiden Gruppen noch Beratungsbedarf habe. Bei allen anderen Korrekturen des Haushaltsentwurfs der Verwaltung waren sich CDU, SPD, FDP und UWG im Finanzausschuss jedoch einig.
Die Strukturhilfe für finanzschwache Kommunen im Landkreis Osnabrück wird von 500 000 Euro wieder auf eine Million Euro erhöht, wie es neben den beiden Gruppen auch die Grünen-Fraktion gefordert hatte. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hatte die Kreisverwaltung vorgeschlagen, den Millionenbetrag zu halbieren.
Nach einem Antrag aller Gruppen und Fraktionen des Kreistags wird die als eingetragener Verein organisierte Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen“ des SKF Bersenbrück künftig 19 000 Euro Förderung erhalten – 10 000 Euro mehr als bislang. 10 000 Euro pauschal erhält ebenfalls dauerhaft die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) des SKF Bersenbrück.
Die Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen“ in der Stadt Osnabrück soll vom Kreis dagegen einen Korb bekommen. Die Beratungsstelle hatte eine Erhöhung des derzeitigen Zuschusses von 10 000 Euro auf 41 700 Euro beantragt. Das entspreche dem Anteil der Klientinnen aus dem Landkreis, hieß es zur Begründung. Doch die Kreispolitiker lehnen höhere Zuschüsse ab, weil die Stadt Osnabrück als Oberzentrum für derartige Aufgaben bereits höhere Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommt.
Das Theaterprojekt Oskar – Junges Theater Stadt und Landkreis Osnabrück soll mit 20 000 Euro zusätzlich gefördert werden. Damit soll konkret das Präventionsstück „Der Kick“ finanziell unterstützt werden 40 000 Euro zusätzlich gibt es für Aufführungen der Theaterpädagogischen Werkstätten „Mein Körper gehört mir“ an Grundschulen im Landkreis Osnabrück.
Der Zuschuss für die Schuldnerberatung wird um 37 500 auf 172 500 Euro erhöht. Damit sollen beispielsweise auch vermehrt Schuldenpräventionsangebote in Kindergärten und Schulen angeboten werden.
Die Finanzierung der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen wird um 100 000 Euro wieder auf 583 500 Euro erhöht. Einsparungsvorschläge der Kreisverwaltung in derselben Höhe im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind damit hinfällig. Um 50 000 Euro auf 537 400 Euro aufgestockt wird die Förderung der Jugendarbeit (Jugendpower 2000 plus) in den Gemeinden. Ebenfalls um 50 000 Euro erhöht werden die Mittel für die Jugendsozialarbeit für eine vertiefende Berufsorientierung. Jeweils 16 000 Euro erhalten sollen die Bildungswerkstatt Georgsmarienhütte und die Jugendwerkstatt 1912 Schule Fürstenau.
Für die Fortsetzung des sogenannten Babybesuchsdienstes werden 120 000 Euro bereitgestellt.
Die finanzielle Unterstützung der Suchtkrankenhilfe von Caritas und Diakonie wird insgesamt um 40 000 Euro erhöht.
Das Präventionsprojekt „Halt“ der Caritas gegen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen wird mit 40 000 Euro bezuschusst.